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Archiv der Einträge: Mai, 2012
  • Kommt das Basiskonto für jedermann?

    Nach Schätzung der Brüsseler Kommission haben in der Europäischen Union rund 30 Millionen Menschen kein Bankkonto, das sind rund sieben Prozent der Verbraucher. In der Bundesrepublik Deutschland liegt die von den Verbraucherverbänden geschätzte Zahl im sechsstelligen Bereich und bleibt seit Jahren auf hohem Niveau. Das heißt, eine große Zahl von Bürgern ist von wichtigen Teilen des gesellschaftlichen Lebens abgeschnitten: Arbeitgeber wollen den Lohn, und sei er noch so gering, nicht bar auszahlen, Vermieter fordern Mietüberweisungen, und das ist längst nicht alles. Schon im vergangenen Jahr hatte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier unmissverständlich verdeutlicht:

    Quelle zum weiterlesen ...

    Dazu: CDU-geführte Bundesländer haben im Bundesrat gegen einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jedermann gestimmt

  • Wer sanktioniert eigentlich unsere Sozialrichter?

    So langsam reicht es im Staate BRD. Was sich so manche Richter erlauben, schlägt dem Fass den Boden aus. Eigentlich gehört hier schwarze Pädagogik an dem Richterstand ausgeübt. Auge um Auge und Zahn um Zahn würde ich sagen ...

    Mir ist hier ein Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter die Finger gekommen, das ich euch nicht vorenthalten kann – dieses schweinische Urteil müsst ihr gelesen haben. Alles was ich jetzt sage, würde den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen – damit ich keinen Ärger von diesen Richtern bekomme, halte ich meine Fäuste unter dem Tisch.

    Ich will es kurz beschreiben:

    Eine Muter hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der sie sich verpflichtete fünf Bewerbungen monatlich abzugeben, diese sollte sie bei dem Kundenbüro Team 000 abgeben. Bei diesen Kunden Büro Team 000 handelt es sich um ein Foyer der Räumlichkeit der Arge. Die Frau wollte aber die fünf Bewerbungen persönlich bei ihrer Fallmanagerin abgeben. Ihr wurde mitgeteilt das bräuchte sie nicht sie können die fünf Bewerbungen auch in dem Briefkasten einwerfen, was sie auch tat.

    Nach einem Monat bekam sie eine Sanktion von 30 %, weil keine Bewerbungen abgegeben worden seien. Sie beantragte die aufschiebende Wirkung bei Sozialgericht – wurde abgelehnt. Sie beantragte Prozesskostenhilfe – wurde abgelehnt. Das Gericht begründete dies noch mit einem Paragrafenwall – und die Mutter muss mit ihrer Sanktion leben.

    Wir müssen diese Richterschaft endlich mal die Zähne zeigen, denn so kann es hier nicht weitergehen. Mit was hat man einst die Arbeitslosen verglichen? War's nicht Clement, der sie Parasiten genannt hat? Darf ich denn hier auch öffentlich sagen, dass die Richter alle Parasiten sind, die auf Staatskosten sich ein schönes Leben machen?


    Hier das Urteil

  • EZB versagt Auskunft über Milliardenspritzen

    Exklusiv Die EZB hatte die europäischen Geldhäuser in mehreren Schritten mit 1000 Mrd Euro an billigem Geld versorgt. Nun wollen die Grünen wissen, an wen das Geld ging - doch die Notenbank rückt die Namen der Zielbanken nicht heraus. von Uta Harnischfeger Frankfurt

    Die Europäische Zentralbank ("EZB") wehrt sich gegen Forderungen, die Namen der Banken preiszugeben, die sich zwischen Dezember und Februar mit über 1000 Mrd. Euro billigem Notenbankgeld versorgt haben. Auf Anfrage der Grünen hat sich die EZB nun allerdings schriftlich bereit erklärt, über eine Offenlegung auf höherer Ebene und möglicherweise im Direktorium der Notenbank zu beraten. Darauf werde er auch bestehen, sagte der Grünen-Politiker Gerhard Schick der FTD.
  • Arbeitszwang und Arbeitsethos

    Offenbar sind wir achtzig Jahre und eine Weltwirtschaftskrise später kein bisschen klüger geworden, im Gegenteil: Die Arbeitsproduktivität in Industrie und Landwirtschaft dürfte sich seither ungefähr verzehnfacht haben, und doch kann keine Rede davon sein, dass sie zum Zwecke eines behaglichen und sicheren Lebens aller Menschen eingesetzt würde. In Europa, dem es ja immer noch vergleichsweise gut geht, ist die Arbeitslosigkeit auf Rekordhöhe angestiegen und steigt weiter, während die verbliebenen Inseln der globalen Wettbewerbsfähigkeit schon seit Jahren mit neuen, durch Arbeitsverdichtung verursachten Volkskrankheiten kämpfen: Vom Burn-out-Syndrom über den gewohnheitsmäßigen Psychopharmaka-Konsum bis hin zum plötzlichen Tod durch Überarbeitung.

    Nun handelt es sich allerdings bei der von Russell konstatierten übertriebenen Arbeitsamkeit keineswegs bloß um eine einfach abzulegende, da obsolet gewordene Gewohnheit aus Zeiten, in denen es noch keine Maschinen gab. Tatsächlich wurde im Mittelalter, das die Arbeit als Selbstzweck nicht kannte, weniger gearbeitet als heute. Der Grund dafür ist simpel: Arbeit nach heutigem Verständnis, also die abstrakte, von ihrem Inhalt unabhängige Verausgabung von Arbeitskraft, ist historisch spezifisch. Es gibt sie nur im Kapitalismus. Die hier ja allgemein verbreitete Vorstellung, dass "jede Arbeit besser als keine" sei, wäre in jeder anderen Gesellschaftsformation zurecht als völlig verrückt angesehen worden.

    Diese Verrücktheit beherrscht als abstraktes Prinzip die gesellschaftlichen Beziehungen im Kapitalismus. Von kriminellen Aktivitäten einmal abgesehen, ist Arbeit – als eigene oder als Aneignung fremder Arbeit – das einzige Mittel, an der Gesellschaft teilzuhaben. Auf den Inhalt der jeweiligen Tätigkeit kommt es dabei nicht an; ob ich Kartoffeln anbaue oder Streubomben produziere, spielt keine Rolle, solange mein Produkt einen Käufer findet und so dafür sorgt, das aus Geld mehr Geld wird. Arbeit als Basis der Wertverwertung ist Selbstzweck und gesellschaftliches Zwangsprinzip, dessen einziger Sinn darin besteht, immer mehr "tote Arbeit" als Kapital anzuhäufen.

    Diese Verrücktheit beherrscht als abstraktes Prinzip die gesellschaftlichen Beziehungen im Kapitalismus. Von kriminellen Aktivitäten einmal abgesehen, ist Arbeit – als eigene oder als Aneignung fremder Arbeit – das einzige Mittel, an der Gesellschaft teilzuhaben. Auf den Inhalt der jeweiligen Tätigkeit kommt es dabei nicht an; ob ich Kartoffeln anbaue oder Streubomben produziere, spielt keine Rolle, solange mein Produkt einen Käufer findet und so dafür sorgt, das aus Geld mehr Geld wird. Arbeit als Basis der Wertverwertung ist Selbstzweck und gesellschaftliches Zwangsprinzip, dessen einziger Sinn darin besteht, immer mehr "tote Arbeit" als Kapital anzuhäufen.

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  • ... und krault sich da seine Eier, das geht überhaupt nicht mehr!

    Jan van Aken: Herr Lindner sie sind ein Macho der, jedes Mal wenn eine Frau redet, sich die Eier krault. Entschuldigen sie Frau Bundestagspräsidentin" - "Wofür entschuldigen sie sich? Für den Macho oder..." - "Nein für die Eier"

  • Piratenpartei äußert sich zu Grundrechtsfragen von Peter Petersen wie folgt schriftlich per mail

    Am 23. Mai 2012 jährte sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes schon zum 63. Mal. Anlass genug, um die inzwischen in drei Landtagen in der Bundesrepublik Deutschland vertretenen Piratenpartei hinsichtlich ihrer Auffassung, was den Schutz und die Wirksamkeit der Freiheitsgrundrechte anbelangt, die im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich ala Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen unverletzlich verankert sind, zu befragen. Wie immer hat dieses in bewährter Manier der Journalist Peter Petersen erledigt. Sowohl der Bundesvorstand als auch alle Landesvorstände wurden per mail wie folgt angeschrieben.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Unterzeichnende ist freier Journalist und arbeitet mit Blick auf den 23.05.2012, dem 63. Jahrestag des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland derzeit diesbezüglich themenbezogen. Beim Blick in das Parteiprogramm der Piraten sind folgende Zitate auffällig:

    “Die digitale Revolution ermöglicht der Menschheit eine Weiterentwicklung der Demokratie, bei der die Freiheit, die Grundrechte, vor allem die Meinungsfreiheit sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen gestärkt werden können. Die Piratenpartei sieht es als Ihre Aufgabe an, die Anpassung der gelebten Demokratie in der Bundesrepublik an die neuen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten.”

    “Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.”

    “Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.”

    Aufgrund Ihrer persönlichen Biographie, die auf der Internetseite unter amtierender Vorstand veröffentlicht ist, sind Sie sicherlich persönlich mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner GG, insbesondere was die Wirkweise der Freiheitsgrundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen anbelangt, bestens bewandert. Daher bittet Sie der Unterzeichnende, ihm die folgenden Fragen zu beantworten:

    1. Welche Bedeutung messen Sie bzw. die Piratenpartei als ganzes dem Bonner Grundgesetz 63 Jahre nach dessen Inkrafttreten als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland heute noch zu?

    2. Wie ist es aus Ihrer persönlichen aber auch aus Sicht der Piratenpartei derzeit um den persönlichen Schutz der Freiheitsgrundrechte des einzelnen Bürgers bestellt?

    3. Ist Ihnen persönlich eventuell auch beruflich bekannt, dass ein Großteil bundesdeutscher Amtsträger seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes straffrei gestellt geblieben ist, da am 15.06.1943 der Straftatbestand des Amtsmissbrauches aus dem damaligen Strafgesetzbuch getilgt wurde, er bis heute auch nicht wieder eingeführt worden ist im bundesdeutschen StGB?

    3a. Was gedenken Sie bzw. die Piratenpartei hier baldigst politisch zu unternehmen oder ist Ihnen bzw. der Piratenpartei an einer Änderung dieses dem Rechtsstaatsprinzip zuwider laufenden Zustandes nicht gelegen? Übrigens ist Deutschland europaweit das einzige Land, dass den Amtsmissbrauch im StGB nicht kennt.

    4. Wie stehen Sie persönlich aber auch die Piratenpartei zu der Tatsache, dass die Folter entgegen Art. 1 und 4 des von der Bundesrepublik Deutschland bereits 1990 ratifizierten Übereinkommens gegen die Folter ( BGBl. 1990 I, S. 246 ) bis heute nicht als eigenständiger Straftatbestand im nationalen StGB aufgenommen worden ist?

    5. Ist Ihnen bekannt oder ist es der Piratenpartei bekannt, dass Amtsträger, die zugunsten einer öffentlichen Kasse Gebühren, Steuern oder Abgaben vom einzelnen Bürger rechtswidrig erheben und dieses rechtswidrig erhobene nicht in die eigene Tasche stecken, straffrei gestellt sind gemäß § 353 Abs. 1 StGB? Das Gleiche gilt auch für eventuelle Anstifter oder Erfüllungsgehilfen eines solchen dem Rechtsstaatsprinzip zuwider laufenden Tuns von Steuern, Gebühren oder Abgabenüberhebung.

    6. Ist Ihnen persönlich bzw. der Piratenpartei bekannt, dass Entscheidungen des BverfG zwar gemäß § 31 Abs. 1 GG alle dort genannten Verfassungsorgane, alle Gerichte und Behörden binden aber in den Fällen, in denen sich die Genannten nicht daran halten, dieses sanktionslos bleibt für die, die als Amtsträger oder Gesetzgeber es selbst vorsätzlich unterlassen?

    6a. Gedenken Sie da etwas zum Wohle der Freiheitsgrundrechte, die damit ja ggf. leerlaufen im Einzelfall, politisch zu unternehmen?

    7. Wenn ein Amtsträger heute gegen die sog. Leitnorm des Art. 1 Abs.3 GG gegenüber dem einzelnen Bürger verstößt, dann ist das quasi eine Grundrechteverletzung, denn die Freiheitsgrundrechte sind unverletzlich. Wie sehen Sie bzw. die Piratenpartei die Tatsache, dass der Verfassungsgeber 1949 gar keine Verfassungsbeschwerde im Bonner GG vorgesehen hatte, um gemäß Art. 19 Abs. 4 GG eine Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung unmittelbar vor den ordentlichen Gerichten ( auf kurzem Wege in deklaratorischer Form ) zu gewährleisten, der einfache Gesetzgeber dann jedoch ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum 13.03.1951 die Verfassungsbeschwerde zunächst nur im BverfGG normierte, sie dann 18 Jahre später auch noch mit einem erschwerenden Annahmeverfahren in den Art. 93 und 94 GG ( verfassungswidrig ) verankerte?

    7a. Gedenken Sie hier politisch zum Wohle der Freiheitsgrundrechte des einzelnen Grundrechteträgers politisch aktiv zu werden oder halten Sie die bisherige aber erkennbar verfassungswidrige Regelung, den einzelnen sinnlos durch die gerichtlichen Instanzen zu treiben bis dann im Wege eines wider Art. 19 Abs. 4 GG stattfindenden Annahmeverfahrens vor dem BverfG auch die letzte Hoffnung auf “Heilung der gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unzulässigen Grundrechteverletzung” sich in verfassungsrechtlichem Wohlgefallen auflöst?

    8. Was gedenken Sie bzw. die Piratenpartei politisch zu unternehmen, dass die grundgesetzlich absolut frei geregelte Lehre nicht dazu benutzt wird, in den Hörsälen bundesdeutschen Universitäten und Hochschulen dazu benutzt, wird um heute noch entgegen Art. 5.3.2. GG gegen die Treue zur Verfassung zu lehren? Hintergrund der Frage bildet die Tatsache, dass z.B. die Verfassungskommentare v. Mangoldt oder Maunz-Dürig noch heute die Namen derer tragen, die im Dritten Reich für den Unrechtsstaat eingetreten sind, seine Terrorziele nicht nur gebilligt, sondern auch durch aktives Tun befördert haben bis in die Zeit nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes, also bis heute.

    9. Wie stehen Sie aber auch die Piratenpartei zu der Tatsache, dass im Art. 35 des ESM-Vertrages den dort genannten Personen nicht nur Immunität, sondern jegliche Strafverfolgung hinsichtlich dortigen Tuns zugesichert wird?

    9a. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass von den Regierungsparteien aber auch der Opposition im Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat beabsichtigt ist, dafür verfassungsrechtlich Sorge zu tragen, dass niemand das ESM-FinG seinem Inhalt und seiner Wirkweise nach vor dem BverfG beklagen soll können? Eine diesbezügliche Änderung des Bonner GG würde die unverbrüchliche Ewigkeitsgarantie übrigens verletzen?

    10. Es steht fest, dass die verfassungsändernde Mehrheit des Bundestages und Bundesrates wider die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das absolute Freiheitsgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 GG mit Blick auf den sog. Internationalen Haftbefehl dahingehend geändert hat, dass man aus dem absoluten, als uneinschränkbaren Freiheitsgrundrecht eines jeden Deutschen, nicht an einen anderen Staat ausgeliefert werden zu dürfen, eingeschränkt hat, also es für zulässig erklärt hat. Dieses grundrechteändernde Instrument ist nicht von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG gedeckt gewesen. Welche politischen Konsequenzen gedenken Sie  bzw. die Piratenpartei da diesbezüglich zu ergreifen?

    11. Wie stehen Sie zu der Überlegung, dass aufgrund der Leitnorm des Art. 1 Abs. 3 GG es allen Amtsträgern verwehrt ist, die Freiheitsgrundrechte in jedem Einzelfall zu verletzen, auch kein Amtsträger befugt sein kann und darf, erkennbar verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen trotzdem anzuwenden und zwar so lange, bis z.B. das BverfG ein solches erkennbar verfassungwidriges Gesetz für nichtig erklärt hat? Erkennbar verfassungswidrig ist z.B. ein Gesetz, wenn es gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, also die eingeschränkten Freiheitsgrundrechte nicht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennt. Der Bürger soll nämlich durch dieses Zitieren der eingeschränkten Grundrechte, die ja seine Grundrechte im Einzelfall betreffen, vorgewarnt werden, der Amtsträger soll zweifelsfrei erkennen ob er darf oder nicht, nämlich bestimmte Grundrechte im Einzelfall aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Norm einschränken zu dürfen.

    12. Welche Gedanken haben Sie bzw. sich die Piratenpartei zum Inhalt des Art. 146 GG bisher gemacht?

    Für eine kurzfristige schriftliche Antwort sei Ihnen bereits jetzt mit Blick auf den Jahrestag des Bonner GG am kommenden Mittwoch gedankt.

    Lediglich drei elektronische Betätigungsmails gingen zu den o.a. Fragen ein und der Pressesprecher des Landesverbandes der Piratenpartei verwies per mail auf die Bundesgeschäftsstelle, deren Adresse im Internet zu finden sei. Warum die Fragen nicht beantwortet wurden, entzieht sich hiesiger Kenntnis, leider. Es erweckt jedoch den Anschein, dass die Piratenpartei weder auf Landes- noch auf Bundesebene mit dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes und dessen Wirkweise was die Freiheitsgrundrechte als Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat und seinen Institutionen anbelangt, wirklich etwa anfangen kann gegenwärtig. Bleibt zu hoffen, dass die zu vermutenden Wissenslücken in absehbarer Zeit geschlossen werden, ansonsten braucht es die Piraten in den Parlamenten nicht wirklich, denn sie würden sich dann nahtlos dort einreihen, wo seit 63 Jahren die Verfassungsunwissenheit ihr Zuhause hat.

    Orginalbeitrag: http://grundrechteforum.de/id/1774

    Mit freundlicher Genehmigung von Ingmar Wengel (Bundessprecher Grundrechtepartei)

  • David Graeber - Buchempfehlung: "5000 Jahre Schulden"

    gefunden bei bundes.blog.de

  • Holocaust Überlebender beschwert sich über die Polizei - Blockupy Frankfurt [Germany]

  • Kriegsberichterstattung: Griechenland exekutiert, Deutschland schon mal Augen verbunden Armutsoffensive läuft.

    Dienstag, 22.5.2012. Eifel – und froh darüber, wie alle Deutschen. Nein, was können wir uns glücklich schätzen, das wir jetzt einen neuen Rettungsschirm bekommen – diesmal aus Raketen. Ich bin ja so froh, das ich endlich in Ruhe und Frieden leben kann, belasteten mich doch die beständigen Raketeneinschläge sehr. Leider hat man mir nicht genau mitgeteilt, wer dann da andauernd Raketen auf mich abschießt oder warum der das tut – ich hätte ja fragen können, ob man das nicht auch auf anderem Wege hätte regeln können. Früher hatte man ja mal die Idee, anstatt ständig neue Raketen zu installieren, die viel Geld kosten und saugefährlich sind einfach mal den Krieg zu beenden und Frieden zu schaffen. Heute sind wir schon so weit degeneriert, das uns überhaupt nicht in den Sinn kommt, das es viele schöne Alternativen zu neuen Raketen gibt – erst recht in einer Zeit, wo Russen und Amerikaner zusammen üben. Irgendwo scheint es mächtige Interessengruppen zu geben, die den Kriegsgedanken nicht aufgegeben … und gewonnen haben. Das da jemand gewonnen hat, sieht man ja an Griechenland.

    Schon mal wieder genauer hingesehen, wie es denen jetzt geht? Ich meine – die sind ja aktuell von unseren alten Rettungsschirmen gerettet worden. Das soll für uns ziemlich teuer geworden sein, obwohl wir ja angeblich sogar daran verdient haben, weil die Griechen enorme Zinsen zahlen für Geld, das wir einfach aus dem Nichts schufen.  Der Erfolg der Schirme ist beachtlich.  Die Bautätigkeit in Griechenland ist um knapp ACHTZIG PROZENT gesunken, analog dazu stieg die Zahl der Arbeitslosen um 44,1 % , das Volk versucht verzweifelt, seine Kinder in SOS Kinderdörfern unterzubringen (die ja in der Tat ursprünglich wirklich für die Unterbringung von Kriegswaisen gedacht waren und somit in Griechenland ihren Zweck wieder erfüllen) – Zahlen wie aus einem Krieg.

    Meldungen über Tote liegen noch nicht vor. Dabei sollten die Griechen noch froh sein. Zwar sind ihre Gehälter im Schnitt um 25 % gesunken, liegen aber noch deutlich über denen von Bulgarien, das mit 231 Euro Monatslohn das Schlusslicht der EU und das Vorbildland für den Bundesverband deutscher Unternehmer darstellt.

    Darum können deutsche EU-Parlamentarier auch davor warnen, das den Griechen "das Grauen” droht, wenn sie bei der nächsten Wahl einen Fehler machen während die Journalisten deutscher Tageszeitungen offen und unverhohlen das Selbstbestimmungsrecht Griechenlands in Frage stellen: Also bestimmt Griechenland, und die anderen Länder müssen die Folgen ausbaden?

    Stimmen, die den Einsatz der Bundeswehr in Griechenland zum Zwecke der Geldeintreibung für Banken fordern (was man offiziell aber anders nennen wird … immerhin haben wir eine Demokratieillusion aufrecht zu erhalten) , habe ich noch nicht gefunden … bin mir aber sicher, das sie schon im Geheimen tuscheln.

    Es ist auch nicht nur Griechenland, das hier gebeutelt wird. Schauen wir einfach mal nach Großbritannien – die haben keinen Euro … aber 85 % aller Briten müssten ihre alltägliche Lebensweise ändern, wenn die Spritpreise weiter steigen. Es gibt inzwischen schon Städte in Großbritannien, in denen 62% der Kinder in Armut leben. Das passt ganz gut zu den Daten der EU, die aktuell eine nie dagewesene Rekordarbeitslosigkeit bei Jugendlichen von 22,1 5 erreicht.

    Nun … wir in Deutschland merken davon nichts. Wir merken ja auch nichts von den knapp 2 Millionen Menschen, die der "Krieg gegen den Terror” bislang das Leben gekostet hat – ein Genozid der besonderen Art, dessen Fortführung durch keinen Rettungsschirm gebremst wird.

    Es ist wie bei einer Exekution: da werden einem erstmal die Augen verbunden, damit man nicht sieht, was auf einen zukommt.

    Dabei ist der Terror in Deutschland schon angekommen: die 50-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich ist inzwischen für viele Alltag geworden - eine direkte Folge der Hartz IV-Gesetzgebung. Wo Arbeit Selbstzweck wird, braucht mein kein Gehalt und muss dankbar sein, wenn man 50 Stunden in der Woche damit verbringen darf.

    Arbeit adelt, das wusste schon Hitler.

    Uns beruhigt man mit Studien, die zeigen, das Geld auch nicht glücklich macht, unterschlägt aber dabei, das Armut nicht nur krank macht, sondern das Leben sogar um 20 Jahre verkürzt.  Wieviele Lebensjahre Gerhard Schröder durch Hartz IV vernichtet hat, wird hoffentlich auch mal untersucht werden.

    Doch nicht nur den Griechen wird gedroht. "Die Geldgeber ziehen sich zurück", das Euroland gefällt ihnen nicht mehr, weshalb man dort schon mal drastisch die Mehrwertsteuer erhöht, um noch mehr Armut zu produzieren und noch mehr Armen das Leben zu verkürzen.

    Während wir aber noch im Kleinen herumwurschteln und Griechenland für einen kleinen Unfall halten, verlieren wir ganz die Dimensionen aus den Augen, die die augenblickliche Entwicklung insgesamt hat: wir bauen an einer Gesellschaft, in der der Mensch selbst keinen Platz mehr hat, siehe Zeitgeist-online:

    Der Mensch von heute muss sich kulturtechnischen und weltwirtschaftlich bedingten Umweltfaktoren gegenüber anpassen, für die er nicht angepasst ist. So etwa ist er nicht disponiert, unter permanentem repressiven Druck zu stehen. Dauernder Konkurrenzkampf im Betrieb, anhaltender Druck von oben und stete Angst vor dem Wegfall des Arbeitsplatzes sind uns Menschen stammesgeschichtlich fremd. Angst, in jeder Form, reduziert sich bei genauer Betrachtung auf eine Furcht vor Verlust von Kontrolle, und es ist nicht zu leugnen, dass sich Existenzangst nachteilig auf das Individuum und die Gesellschaft auswirkt.

    Der Umbau der ganzen Welt in ein urbanisiertes Arbeitslager führt dazu, das für uns Menschen als solche kein Platz mehr auf dem Planeten ist, weil wir den neuen Umweltbedingungen nicht lange stand halten.  Auch unsere bisherigen Organisationsformen halten dem aktuellen Druck nicht mehr stand:

    Seit dem Ende der 1980er-Jahre erweisen sich Nationalstaaten als eine Behinderung der globalen Beschleunigung, so Rosa. Sie seien hoffnungslos überfordert, die Ströme aus Geld, Handelswaren und Informationen zu synchronisieren. Für ihn gehe das Projekt der Moderne insgesamt zu Ende.

    Darum wird der Nationalstaat genauso abgebaut wie der Mensch – was zu dem politischen Paradoxon führt, das die Menschenrechtler von gestern die Nationalisten von Morgen werden müssen, um Staaten als anachronistische Biotope für überforderte Neandertaler zu erhalten.

    Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass unsere Politiker als Kurzzeitstrategen oder Wirtschaftsunternehmen das schon "irgendwie in den Griff" bekommen. Kein Politiker kann intelligent genug sein, alle kommunalen wie globalen Probleme zeitgleich lösen zu wollen. In einer immer komplexeren und damit komplizierteren Welt verliert der Mensch von heute zunehmend die Übersicht und Kontrolle über seine Lebensbereiche.

    Und damit wir das nicht sehen, hat die Politik die Talk-show erfunden, die uns das Gefühl gibt, wir wären direkt bei der Lösung der aktuell drängenden Probleme dabei, vor Ort an einem Tisch mit den wirklich wichtigen Menschen dieser Welt, die alle Probleme dank Kompetenz und Engagement sofort in den Griff bekommen – wie der Ackermann, der in seiner Amtszeit erstmal den Wert der Deutschen Bank halbierte.

    Dabei werden uns eigentlich nur die Augen verbunden, damit wir nicht sehen, das die Eurokrise nur ein laues Lüftchen ist im Vergleich zu dem Orkan, der uns Menschen von der Erde fegen will, einem Orkan, der den Planeten in ein Arbeitslager verwandeln wird, in dem der größte Teil der Menschheit in urbanen Slums rechtlos dahinvegetiert und einen frühen Tod stirbt.

    Wer will das schon wirklich sehen? Kein Raketenschirm wird uns davor schützen können – so wie kein Rettungsschirm uns vor der umfassenden Macht der Märkte schützen kann.

    Dabei gäbe es ganz andere Perspektiven, mit deren Hilfe wir die Welt schnell in ein Paradies verwandeln können, das Glück, Wohlstand, Freiheit, Frieden und Geborgenheit für alle bringt:

    Wenn wir kleine Kinder beobachten, wie sie ganz versunken sind in dem, was sie gerade tun,
    oder wenn sie uns anschauen mit diesem Blick, mit dem nur kleine Kinder schauen können,
    dann leuchtet vielleicht kurz die Vision auf, die in jedem von uns angelegt ist.
    Die Vision einer Welt glücklicher Menschen, die kraftvoll und einfühlsam durchs Leben
    gehen, die im Kontakt sind mit sich selbst und mit ihren Gefühlen, und die gemeinsam mit
    Gleichgesinnten die Träume ihres Lebens verwirklichen.

    Aber … bevor wir Geld in ein Projekt wie das Land Visiana stecken, investieren wir lieber eine zehntausendfache Menge des zur Realisierung benötigten Kapitals in Raketenschirme, Rettungsschirme und nicht-lethale Waffensysteme zur Kontrolle der recht- und wertlos umherirrenden Menschenmassen.

    Dabei – nur mal kurz angedacht – wie würden zehntausend "Visianas” eigentlich unser Kultur verändern? Bräuchten wir dann vielleicht gar keine Schirme mehr … und hätten vielleicht sogar die Hoffnung auf eine Welt, in der für ganz einfache Menschen mit ihren ganz einfachen (und im Übrigen sehr preiswerten) Bedürfnissen noch Platz ist?

    Wie gut, das wir über so etwas gar nicht erst nachdenken.

    Für uns heißt es warten – die Armutsoffensive läuft, Griechenland wird aktuell erschossen, uns hat man schon mal die Augen verbunden, damit wir nicht sehen, was auf uns zukommt, siehe Süddeutsche:

    "Sie werden in den nächsten zehn Jahren von Herrn Draghi enteignet werden”


    Quelle NSO

     

  • Forum Manager: dm-Gründer Götz Werner (Diskussion 21.05.2012)

  • ... aber das BGE wird es nicht geben. Aus einem ganz profanen Grund.

    Die Armut und der Existenzkampf der breiten Masse wird gebraucht.
    Nämlich von den Reichen.

    Man überlege sich, was Reichtum eigentlich ist. Reichtum ist in
    Zahlen konservierte Macht. Diese Macht, und damit die Möglichkeit
    Gewalt auszuüben, funktioniert aber nur, wenn eine entsprechende
    Senke auf der anderen Seite existiert.  

    Ich sage es mal überspitzt: Nur wenn verzweifelte Menschen
    existieren, die für Geld einen anderen Menschen umzubringen, kann man
    einen Mord in Auftrag geben. Oder jemanden finden, der einem die
    Kloschüssel putzt, vergiftete Nahrungsmittel herstellt oder
    Grenzwerte bei Kernkraftwerken hochsetzt.

    Die Gesellschaftsysteme der westlichen Industrieländer funktionieren
    durch ein Ungleichgewicht bei der Vermögensverteilung. Und der kleine
    besitzende Teil der Bevölkerung wird nicht zulassen, dass sich daran
    etwas ändert. Er hat definitionsgemäß auch die Macht dazu.

    Eher wird man zulassen, dass das komplette System zusammenbricht, vom
    Staatsbankrott bis hin zum Krieg, weil man bei dem anschließenden
    Wiederaufbau wieder Kontrolle und Macht ausüben und das alte System
    in Ruhe wieder herstellen kann. Ein Kreislauf ohne Ende.

    Quelle

  • Notiz zum Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG

    Autor: Ingmar Wengel (Bundessprecher Grundrechtepartei)

    Artikel 20 Abs. 4 GG (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.) ist als Widerstandsrecht und Widerstandsmittel untauglich, da seine Erfüllung die Erlaubnis der öffentlichen Gewalt bzw. nachträgliche Legitimation durch die Rechtsprechung bedingt. Im Falle, dass es die öffentliche Gewalt selbst ist, welche es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wird das Dilemma offensichtlich.

    Im Grunde ist Art. 20 Abs. 4 GG, als vermeintlich neues Grundrecht für den Bürger im Zuge der Notandsgesetze im Jahre 1968 in das Grundgesetz aufgenommen, ein unzulässiges Grundrecht der öffentlichen Gewalt für den Fall, dass der Protest der Bürger nicht mehr beherrschbar ist, da nur die öffentliche Gewalt entscheidet, ob ihr rechtswidriger Widerstand gegen die Bürger (schein-)legitim ist oder nicht. Das war vor 1945 und ist weiterhin so.

    Wirklich effektiver und gleichzeitig legitimer Widerstand ist die Ausübung der Grundrechte durch den Bürger als Grundrechtsträger. Die wenigsten wissen, dass die Grundrechte eigentlich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen sind, weil sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes, also erlaubnisfreies Recht die öffentliche Gewalt in ihren Handlungen an die Grundrechte binden.

    Es ist also ein Unterschied, ob z.B. Demonstranten ihr Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG mit der (unnötigen) Erlaubnis der Behörden als von der öffentlichen Gewalt gewährtes Gnadenrecht ausüben (dürfen) oder ob sie sich im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 8 GG zum Zwecke der Abwehr der öffentlichen Gewalt friedlich und ohne Waffen versammeln. Versammlungsfreiheit als friedliches Abwehr-Grundrecht gegenüber der rechtswidrigen Anwendung öffentlicher Gewalt. Friedliche bürgerliche gegen rechtswidrige öffentliche Gewalt sozusagen.

    Alles das, was Art. 20 Abs. 4 GG zu versprechen scheint.

    Und wenn mit diesem Wissen erkannt wird, dass sich die öffentliche Gewalt nicht an die Grundrechte und damit auch nicht an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden fühlt, dann kann die verfassunggebende Kraft, die über jedes gesetzte Recht erhabene »pouvoir constitutant«, des Volkes im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG wirken, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Auch dazu bedarf es des Art. 20 Abs. 4 GG nicht, denn dann kann der Zustand eintreten, den man als (friedliche aber bestimmte) Revolution bezeichnet.

    Mit dem Missbrauch der Grundrechte als Gnadenrecht und persönlicher Bereicherungsanspruch funktioniert das jedoch nicht.

    Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Autors.

    Link zum Original: http://grundrechteforum.de/notiz-zum-widerstandsrecht/1769/

    Mit freundlicher Genehmigung von Ingmar Wengel (Bundessprecher Grundrechtepartei)

  • Das Dilemma der organisierten Nächstenliebe? (Vortrag + Diskussion 2012)

     

    ortrag und Diskussion mit Tafelforscher Prof. Dr. Stefan Selke (HS Furtwangen University) vom Samstag 12.05.2012 im Gemeindehaus St. Stephani, Stephanikirchhof 8, 28195 Bremen. Der Veranstalter war der Arbeitskreis Kirche und Gesellschaft in der St. Michaelis – St. Stephanigemeinde, in Kooperation mit der Bremer Attac-Gruppe “Genug für alle“.

  • Konstantin Wecker zu Blockupy - Singen war nicht mal in DDR verboten

  • Recht muß Recht bleiben. Basta!

    Rechtliche Erwägungen zu den Sanktionen im SGB II

    Im Zuge meiner Recherchen zur Sanktionspraxis im SGB II (Hartz IV) las ich von Prüfungen namhafter Juristen hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz dieser sich ausweitenden Verwaltungspraxis.

    Juristischer Ausgangspunkt ist dabei wohl, dass niemand mit Hinweis auf einen „Weisungsnotstand“ mit seinem administrativen Handeln Recht brechen darf.

    Nach Auffassung zahlreicher Kritiker verstoßen die Sanktionen insbesondere gegen die Würde des Menschen (Art. 1 GG), den Schutz der Familie (Art. 6 GG) sowie das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG Abs.1).

    "Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen kontinuierliche Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird." (BVerfG, Az: 2 BvR 557/62, 14.02.1968)

    Als juristischer Laie sind mir Begriffe wie „Rechtsgeltung“, „Rechtsgut“ und „Rechtsgüterabwägung“ geläufig, ich habe mich auf die Suche nach näheren Informationen dazu gemacht, um die Frage zu klären, wann Rechtsvorschriften (wie in diesem Fall nach § 31 SGB II) mit geltendem Recht nicht mehr vereinbar sind.

    Dazu fand ich Hinweise auf eine ständige und damit verfestigte Rechtsprechung der obersten Gerichte.

    „Rechtsvorschriften ist die Geltung als Recht dieser Ansicht zufolge dann abzuerkennen, wenn sie fundamentalen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie den elementaren Menschenrechten so evident widersprechen und in ihnen ein offensichtlicher schwerwiegender Verstoß gegen die Grundgedanken der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit zum Ausdruck kommt, dass der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde.

    Solche "Rechts"-Vorschriften sind als extremes staatliches Unrecht auch nicht dadurch wirksam geworden bzw. erlangen auch nicht lediglich dadurch die Qualität als Recht, dass sie über einige Jahre hin praktiziert worden sind oder dass sich seinerzeit die Betroffenen mit den Maßnahmen im Einzelfall abgefunden haben.

    Denn einmal gesetztes extremes staatliches Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt und das sich nur solange behaupten kann, wie der dafür verantwortliche Träger der Staatsmacht faktisch besteht, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“

    (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeltung)

    Und ich fand weitere interessante Hinweise zur rechtlichen Bewertung der Vorschriften in Hartz IV: „Rechtsgüter sind in der Regel "disponibel" (verfügbar).

    Der Inhaber eines Rechtsguts kann nach seinem freien Willen über seine Rechtsgüter verfügen (disponieren).

    Eine Ausnahme bilden nach ganz herrschender Meinung die Menschenwürde sowie das Leben.

    Überschreiten die widerrechtlichen Eingriffe eine gewisse Schwelle, so kann dies strafrechtlich geahndet werden.

    Die Schwelle bestimmt sich dabei nach dem jeweiligen Erfolgs- und Handlungsunwert.

    Der strafrechtliche Schutz der Individualrechtsgüter ergibt sich auch aus der Pflicht des Rechts- und Sozialstaats, die individuellen Rechtsgüter zu schützen.

    Ein strafrechtlich relevanter Eingriff in Individualrechtsgüter ist gleichzeitig ein Eingriff in die Rechtsordnung als solche. (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgut)

    Aus dem Beamtenrecht ergibt sich sogar eine besondere Verpflichtung, Unrecht zurückzuweisen, das sog. Remonstrationsrecht (§ 36 BeamtStG).

    Demnach muss „der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.

    Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben.

    Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration)

    Dabei hat der Beamte keinen Ermessensspielraum, nicht einmal eine Gehorsamspflicht darf ihn davon abhalten, die Weisung zu einer Straftat abzulehnen. Aber:

    „ Die Remonstrationspflicht ist im Beamtenalltag ein nur selten genutztes Recht, da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert.“ (ebenda)

    Es wurde bereits über erste Strafanträge von betroffenen Hartz IV-Empfängern berichtet, die mit wütenden und völlig überzogenen Gegenangriffen der Jobcenter beantwortet werden.

    Hier scheinen verantwortliche Beobachter ihre Finger in die offenen Wunden des Rechts- und Sozialstaats gelegt zu haben.

    Es bleibt spannend, wie die juristische Erörterung weitergeführt wird.

    Quelle

  • Schockierende Doku über Energiesparlampen

  • Freiheit, Eigentum, Selbstbestimmung, Wahlen, Mitbestimmung -- das alles sind schöne Worte.

    Gefunden bei atonal1.blog.de

  • KenFM im Gespräch mit Dr. Daniele Ganser über Staatsfinanzen (2012)

    Europa befindet sich seit der Finanzkrise 2008, ausgelöst durch US-Investmentbanken an der US-Wallstreet in einer mehr oder weniger instabilen Lage. Man will uns weiß machen, das sei alles eine Frage der Staatsfinanzen. Besonders hart getroffen hat es Länder wie Spanien, Italien oder auch Griechenland. All diese Länder wurden über Jahrzehnte durch NATO Geheimarmeen massiv unterwandert und mitregiert.

    Sind diese Strukturen heute unter Umständen mitverantwortlich für das extreme Chaos zum Beispiel in Griechenland? Diese Frage bespricht Ken Jebsen mit dem Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser aus Basel. Dr. Daniele Ganser hat ein Buch geschrieben, “Nato-Geheimarmeen in Europa: Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung”, das inzwischen in mehr als zehn Sprachen übersetzt wurde.

    KenFM hat sich zudem mit Dr. Daniele Ganser in Bern getroffen und produziert aus dem Gespräch eine vierstündige Sendung zum Thema: “Ist Krieg ein elementarer Bestandteil unseres Wirtschafssystems?”

    http://www.gplus.to/kenfm | http://www.kenfm.de | http://www.facebook.com/KenFM.de
    KenFM im Gespräch mit Dr. Daniele Ganser über Staatsfinanzen (2012):

  • Leiharbeit undercover - mein heimliches Leben in deutschen Fabriken

    gefunden bei http://bundes.blog.de/2012/05/12/leiharbeit-undercover-heimliches-leben-deutschen-fabriken-13670335/

  • Heute schon gekotzt?

    Rede des Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Tauber zur Änderung von Regelungen beim Hartz IV-Bezug

  • Kontrolle der Sozialfälle“ oder „Hilfe für die Ausgegrenzten

    Ein kritischer Durchgang durch Studium und Praxis der Sozialen Arbeit

    „Sozial“ motiviert sind irgendwie alle, die ein Studium der Sozialen Arbeit beginnen. Sie wollen „mit Menschen arbeiten“ und ihnen in Notlagen „helfen“ – und das nicht ehrenamtlich in ihrer Freizeit, sondern in einem anerkannten Beruf. Dass dafür guter Wille alleine nicht reicht, es auf die Kenntnis des gesellschaftlichen Auftrags und das Erlernen der richtigen Techniken im Umgang mit den hilfsbedürftigen Klienten ankommt, ist ihnen bewusst. Was also muss ein Student der Sozialen Arbeit lernen, bis seine diffuse Motivation, „Menschen zu helfen“ zur professionellen Hilfe und mit einem akademischen Abschluss berufsfähig wird?

    Der Studiengang führt ein in das Tätigkeitsfeld, den Auftrag und die Methoden der Sozialen Arbeit:


    - Das Tätigkeitsfeld sind „Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung (Sozialpädagogik), Menschen in krisenhaften Lebenslagen (Sozialarbeit) und Menschen in risikoreichen Lebensräumen (Gemeinwesenarbeit)“. Die modern „Klienten“ genannten Adressaten umfassen alles in allem ein breites Betätigungsspektrum „prekärer“ Existenzen, das das untere Drittel der Gesellschaft ausmacht und von verwahrlosten Jugendlichen, arbeitslosen Erwachsenen, verarmten Rentnern, nicht integrierten Ausländern bis zu Behinderten, Missbrauchsopfern, Drogenabhängigen, Straffälligen, Rechtsradikalen und gewalttätigen Fußballfans reicht.

    Jedem einzelnen von ihnen will die Soziale Arbeit „helfen“, mit seinen „Problemen“ zurechtzukommen. Bloß: stimmt die Diagnose, dass bei den Millionen „Sozialfällen“ eine mangelnde Kompetenz der Individuen zur Lebensbewältigung vorliegt, die durch „Hilfe zur Selbsthilfe“ gestärkt werden muss? Und auch dort, wo diese Diagnose durch einen kritischen Blick auf die Gesellschaft ergänzt wird: stimmt die Auffassung, dass mit mehr Sozialpolitik und weniger Ausgrenzung die vielen „Sozialfälle“ gar nicht sein müssten? Liegt da nicht das Urteil näher, dass das Heer von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen Zeugnis ablegt von der Verelendung, die schon ein Kritiker aus den Zeiten des Manchester- Kapitalismus als Notwendigkeit dieser Produktionsweise erklärt hat?! Und drängt sich da nicht eher der Schluss auf, dass sich Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit ihrer Hilfe keineswegs überflüssig machen, sie nicht Armut und Not beenden, sondern Menschen in Armut und Not betreuen?!

    - - Über den Auftrag der Sozialen Arbeit erfahren die Studierenden, dass sie vom Staat gegenüber ihren Klienten mit einem „doppelten Mandat“ ausgestattet sind, das sie auf „Kontrolle und Hilfe“ verpflichtet. Das bildet den Auftakt zur Reflexion, wie schwierig und problematisch die Soziale Arbeit ist, weil sie einem „handlungslogischem Dilemma“ unterliegt, wenn der Sozialarbeiter einerseits ein mit Kontrollmacht ausgestatteter Staatsfunktionär ist, der dem Gemeinwesen seine Probleme vom Hals schaffen soll, die es mit den „Randgruppen“ hat, andererseits ein Helfer ist, der den „Sozialfällen“ beistehen will, ihre Probleme zu bewältigen. Könnte man dem nicht eine frühe Klarstellung über das spätere berufliche Tätigkeitsfeld entnehmen? Nämlich, dass Soziale Arbeit nicht mehr und nicht weniger als eine Alternative im Umgang des Staates mit seinen „Randgruppen“ ist, die wie seine rechts-, polizei- und sozialstaatlichen Druck- und Erpressungsmittel die menschlichen Problemfälle kontrollieren, also dafür sorgen soll, dass sie sich nicht störend bemerkbar machen; aber anders als Polizisten und Richter Sozialarbeiter den staatlichen Zwang zu gesellschaftskonformem Verhalten ganz zwanglos realisieren und den von ihnen betreuten Klienten helfen sollen, sich (wieder) als nützliche Gesellschaftsmitglieder zu betätigen?!

    - Die Vermittlung von Handlungs- und Methodenkompetenz macht den Hauptbestandteil des Studiums aus. Man wird mit dem Dogma der Profession bekannt gemacht, demzufolge das wichtigste Instrument des Sozialarbeiters er selbst ist. Damit die Sozialfälle, die in den allerwenigsten Fällen auf den Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen gewartet haben, seine Hilfe auch annehmen und sich zugänglich für seinen Rat zeigen, braucht es Vertrauen auf und in seine Person. Also muss er „Empathie“ schulen, sprich seine Fähigkeit zur glaubhaften Anbiederei. Er übt sich in Reflexion und Selbstreflexion über das richtige Verhältnis von „Nähe und Distanz“, damit man nah genug am Klienten dran ist, um sein Gehör zu finden, aber auch fern genug, um den sozialstaatlichen Auftrag, der durchgesetzt sein will, nicht aus den Augen zu verlieren. Die mannigfaltigen „Handlungsmethoden“ und diversen „Coaching Techniken“ muss man lernen. Nur: sind sie nicht ein einziges Dokument der Verlogenheit der Profession, die in ihrem doppelten Mandat steckt, nämlich mit „Hilfe zur Selbsthilfe“ die Sozialfälle zu integrieren und dadurch zu „kontrollieren“?!

    Der Vortrag will die kritischen Urteile ausführen, die ein unvoreingenommener Durchgang durch das Studium zutage fördert - über die dort gelernten Ideologien, über die spätere Berufspraxis und über den Kapitalismus und den modernen Sozialstaat mit seinem Bedarf an Absolventen der Sozialen Arbeit.

    V.i.S.d.P.: Asta Referat für Hochschulpolitik, T. Runge, A. Golücke, Immanuel Kantstr. 18-20, 44803 Bochum

    Quelle:

     

    http://www.bo-alternativ.de/aktuell/wp-content/uploads/2012/05/flyer-dozekal.pdf

  • Auch LSG NRW bestätigt aktuell mit VIER weiteren Entscheidungen die Verfassungswidrigkeit der "neuen" H4-Regelbedarfe

    Guten Tag,

    in Sachen Hartz- gibt es nun VIER weitere Entscheidungen, die die Verfassungswidrigkeit der aktuellen H4-Regelbedarfe bestätigen und die Fälle gehen wohl ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung zu:

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1785031

    Somit liegen nun _aktuell_ (Stand April/Mai 2012) SIEBEN Gerichtsentscheidungen vor, die die derzeitigen Hartz-IV-Regelbedarfe als (weiterhin) verfassungswidrig einstufen.

    Steter Tropfen höhlt weiterhin den (Hartz-IV-)Stein... ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    ARCA Soziales Netzwerk e.V.
    - der Vorstand -
    i.A. Thomas Kallay, 1. Vorsitzender

    An den Anlagen 8a
    37269 Eschwege

    Telefon 05651-754706
    Telefax 05651-754707
    Telefax 03212-1344930

    eMail: vorstand@arcasozialesw.de

    ARCA Soziales Netzwerk e.V. arbeitet
    rein ehrenamtlich und besteht seit 1998.
    Vereinsregister-Nr. ist 6 VR 1436.
    Steuerlich vom Finanzamt Eschwege
    als mildtätig eingestuft.

  • Leiharbeit in Deutschland: Unsozial und auf europarechtswidriger Grundlage

    Guten Tag,

    die NEUE RICHTERVEREINIGUNG, ein Zusammenschluß von RichterInnen und StaatsanwältInnen in der Rechtsform eines Vereins e.V., siehe:

    http://www.neuerichter.de/main.php?id=710&m=0

    veröffentlicht heute folgendes:

    http://www.neuerichter.de/main.php?

    ---------------------------------------------------------------
    Leiharbeit in Deutschland: Unsozial und auf europarechtswidriger Grundlage

    Pressemitteilung der Fachgruppe Arbeitsrecht

    Die Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung (NRV) hat sich auf ihrer Frühjahrstagung 2012 mit der Leiharbeit in Deutschland beschäftigt und erneut festgestellt, dass Leiharbeit unsozial und europarechtswidrig ist. In einem Positionspapier hat die NRV Forderungen an die Politik und an die Sozialversicherungsträger erhoben.

    Ein System, das für zwei Drittel der Leiharbeitskräfte Stundenlöhne beinhaltet, die unterhalb der vom Statistischen Bundesamt errechneten Niedriglohnschwelle liegen und in dem ca. 12% Aufstockungsleistungen nach dem SGB II beziehen, ist unsozial. Daran ändert der zum 1.1.2012 eingeführte Mindestlohn nichts Wesentliches, da auch dieser deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt.

    Dazu Martin Wenning-Morgenthaler, Sprecher der Fachgruppe Arbeitsrecht: „Ein System, das darauf angelegt ist, hunderttausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Armut zu halten, darf es in einem sozialen Rechtsstaat nicht geben. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, umgehend einen existenzsichernden Mindestlohn in der Leiharbeit festzulegen.“

    Auch die rechtlichen Grundlagen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind problematisch. Sie halten einer europarechtlichen Prüfung nicht stand. Die EU-Richtlinie 2008/104/EG vom 19.11.2008 legt fest, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Überlassung mindestens denjenigen im Entleihunternehmen zu entsprechen haben. Eine Ausnahme ist zwar in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie vorgesehen. Danach sind Abweichungen in den einzelnen Mitgliedstaaten durch Tarifverträge zwar möglich, aber nur „unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern“.

    Dazu noch einmal Wenning-Morgenthaler: „Auch wenn die Ausfüllung des Begriffs Gesamtschutz streitig sein mag, ist ein Tarifvertrag mit Abweichungen nach unten sowohl beim Entgelt als auch bei vielen weiteren Arbeitsbedingungen unzulässig. Abweichungen stehen nicht im freien Belieben der Tarifvertragsparteien. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, dieses im AÜG zu konkretisieren. Bis dahin kann letztlich nur die Vorlage eines deutsches Arbeitsgerichts zum Europäischen Gerichtshof Klarheit bringen.“

    Ansprechpartner:

    Martin Wenning-Morgenthaler, Sprecher der Fachgruppe Arbeitsrecht
    Mobil: 0177 201 70 65
    E-Mail: m.wenning-morgenthaler@neuerichter.de
    -------------------------------------------------------------------

    Mehr dazu finden Sie auch in der nachstehenden PDF-Datei:
    http://www.nrv-net.de/downloads_publikationen/562.pdf

    Offensichtlich - nimmt man die neuesten Entscheidungen zur fortbestehenden Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelbedarfe dazu - scheinen RichterInnen und auch Staatsanwälte und Staatsanwältinnen langsam, aber sicher genug davon zu haben, daß die rechtskonservative Bundesregierung tut und lässt, was sie will, ohne sich um geltendes Recht zu scheren.

    Mit freundlichen Grüßen

    ARCA Soziales Netzwerk e.V.
    - der Vorstand -
    i.A. Jakob Schwarzkopf, 2. Vorsitzender

    An den Anlagen 8a
    37269 Eschwege

    Telefon 05651-754706
    Telefax 05651-754707
    Telefax 03212-1344930

    eMail: vorstand@arcasozialesw.de

    ARCA Soziales Netzwerk e.V. arbeitet
    rein ehrenamtlich und besteht seit 1998.
    Vereinsregister-Nr. ist 6 VR 1436.
    Steuerlich vom Finanzamt Eschwege
    als mildtätig eingestuft.

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