Endlich ist es amtlich. Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass es einer einarmigen Hartz-IV-Empfänger die wegen einer Verletzung des noch verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben konnte, die Sozialleistungen vonseiten der Jobcenter nicht gekürzt werden darf. Das sei ein wichtiger Grund den Bewerbungsauflagen des Jobcenters nicht nachkommen zu müssen, so das Sozialgericht Karlsruhe.


Wenn die Geschichte nicht so ernst wäre, müsste man echt darüber lachen ...

http://www.kanzlei-blaufelder.com/ohne-hande-lasst-es-sich-schlecht-bewerbungen-schreiben/