Das ISG untersucht in einer quantitativen Studie Anlässe und Effekte von Sanktionen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat das ISG mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II und nach dem SGB III in NRW beauftragt. Die Untersuchung basiert auf der Auswertung der statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie einer Repräsentativbefragung von sanktionierten und nicht sanktionierten Leistungsbeziehern aus den beiden Rechtskreisen SGB III und SGB II.
Im Mittelpunkt der Studie stehen zum einen die Auswirkungen von Leistungskürzungen im Bereich des SGB II auf die Lebenslage der Leistungsbezieher und inwieweit sie zu der vom Gesetzgeber intendierten Überwindung des Leistungsbezugs, Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Intensivierung der Integrationsbemühungen sowie zur Erhöhung der Kooperationsbereitschaft mit den Vermittlungsfachkräften beitragen. Es soll geklärt werden, unter welchen Bedingungen dies geschieht und welche Umstände bzw. Bedingungen diese Intentionen des Gesetzgebers möglicherweise konterkarieren.
Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob von der Verhängung von Sperrzeiten nach § 159 SGB III ähnliche Kooperations- und Motivationssteigerungen bzw. verhaltenslenkende Wirkungen ausgehen, und inwieweit sich auch dort vom Gesetzgeber nicht intendierte Wirkungen erkennen lassen.
Im Rahmen der Studie werden rd. 2.000 Leistungsbezieher sowie Fachkräfte in den Jobcentern in NRW telefonisch befragt. Der Ergebnisbericht wird zum Jahresbeginn 2013 vorgelegt.




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