Es war ein kalter Dezembertag 2011. Ein 29-jähriger Hartz-IV-Empfänger saß in seiner Dachauer Wohnung und fror. Der Strom wurde ihm schon vor Monaten abgedreht. Die Bank, über der er wohnte, wurde gerade umgebaut. Vor der Bank stand ein Container in dem sich der Geldautomat befand - und eine Steckdose. Der 29-Jährige holte sich ein Verlängerungskabel, steckte es an und verlegte es durch das Fenster in seine Wohnung. Dass ihn dabei die Überwachungskamera filmte, war ihm egal.

Im Januar zapfte er die Steckdose nochmals für drei Tage an. "Ich habe einen Heizlüfter und meinen Kühlschrank angesteckt", sagte der Mann vor Gericht. Er musste sich für den Stromklau, in Amtssprache "Entziehung elektrischer Energie" verantworten. Um ein Haar hätte er dafür ins Gefängnis gemusst. Denn er hat eine offene Bewährung und ist einschlägig wegen Diebstahls vorbestraft. 2011 hatte er Wurst und Ketchup im Wert von 5,77 Euro gestohlen.

Richter Lars Hohlstein erklärte dem Angeklagten, dass das Entziehen elektrischer Energie seit 1900 im Strafgesetz verankert ist und genauso geahndet wird, wie der Diebstahl von beweglichen Gegenständen. "Das war dumm von mir", sagte der 29-Jährige. Aufgrund der offenen Bewährung forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

Der 29-Jährige wohnt mittlerweile in einem Obdachlosenheim. Als er Anfang des Jahres für drei Monate wegen nichtbezahlter Strafen in der JVA Aichach saß, ließ seine Vermieterin die Wohnung räumen. Mittlerweile hat er einen Ein-Euro-Job als Reinigungskraft. Weil er Angeklagte aus "erheblicher wirtschaftlicher Not" gehandelt hatte und sich der Schaden sehr gering hält, entschied sich Hohlstein für eine Bewährungsstrafe. Das Urteil: drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 60 Sozialstunden. (cc)

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